Selbstverständlich, es ist Ihre Wohnung! Über Ihren Eigentümer-Login können Sie Ihren Aufenthalt für den gewünschten Zeitraum reservieren. Es ist jedoch wichtig, dass Sie in der Kooperationsvereinbarung eine korrekte Angabe zur Verfügbarkeit Ihrer Unterkunft machen. Es gibt drei Optionen:
1.) Der Eigentümer nutzt das Objekt maximal 89 Tage pro Jahr;
2.) Der Eigentümer nutzt das Objekt uneingeschränkt;
3.) Der Eigentümer stellt das Objekt vollständig zur Vermietung zur Verfügung.
Die Kooperationsvereinbarung senden wir zu Beginn unserer Zusammenarbeit an die örtliche Gemeinde. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, ein jährliches Nächtigungsregister vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie viele Nächte Sie die Wohnung genutzt haben. Auf diese Weise kann die Gemeinde die korrekte Steuer erheben.
Wenn Sie weniger als 89 Tage in der Wohnung übernachten, wird je nach Gemeinde entweder eine Touristensteuer oder gar keine Steuer erhoben. Wenn Sie Ihre Unterkunft uneingeschränkt nutzen, also mehr als 89 Tage, wird die Zweitwohnungssteuer (Forensensteuer) von der örtlichen Behörde erhoben. Wenn Sie das Objekt vollständig für die Vermietung zur Verfügung stellen, zahlen Sie keine Steuer und können keine eigenen Reservierungen vornehmen.
Zusätzliche Kosten
Haben Sie das Fullservice-Paket gewählt, zahlen Sie für Ihren eigenen Aufenthalt nur die Reinigungskosten und optional auch für Bettwäsche. Dafür berechnen wir den Selbstkostenpreis. Indem wir stets die Reinigung und die Bettwäsche übernehmen, können wir eine gleichbleibende Qualität für neue Gäste gewährleisten.
Es gibt Eigentümer mit einem Fullservice-Paket, die nach ihrem eigenen Aufenthalt gerne selbst reinigen möchten. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Reinigungsqualität von Eigentümer zu Eigentümer unterschiedlich ist. Um Frustrationen bei Gästen und Eigentümern zu vermeiden, wenn unsere Housekeeping-Mitarbeiter nachreinigen müssen, streben wir eine einheitliche Arbeitsweise an, bei der wir keine Ausnahmen machen.
Haben Sie das Vermietungsservice-Paket gewählt, zahlen Sie nichts für Ihren eigenen Aufenthalt.
Wenn Sie die Unterkunft selbst instand halten
Falls Sie Ihre Unterkunft selbst instand halten oder durch eine externe Firma betreuen lassen, oder wenn Sie eine Renovierung durchführen lassen, können Sie Ihre Unterkunft über eigentuemer@welcome.in blockieren lassen. Wir bitten Sie, auch anzugeben, welche Arbeiten durchgeführt werden, damit wir die Reinigungsarbeiten nach der Renovierung einplanen können und prüfen können, ob die Präsentation Ihrer Unterkunft mit neuen Fotos oder einem neuen Anzeigentext angepasst werden muss.
Aufenthalt für Freunde und Familie
Indem Sie Ihren Familienangehörigen und/oder Freunden Ihren eigenen Buchungslink zusenden, können diese Ihre Unterkunft ganz einfach reservieren. Unser Reservierungssystem erkennt, dass diese Buchung über Sie erfolgt ist und vergibt den Status „via Eigentümer“ (siehe weitere Erläuterungen im Eigentümer-Login).