Als Eigentümer kannst du unbegrenzt in deiner Ferienwohnung bleiben. Um jedoch die richtige Steuer zu erheben, möchte die Gemeinde wissen, ob du voraussichtlich mehr oder weniger als 89 Tage pro Jahr in deiner Wohnung bleiben wirst.
Welche Optionen hast du?
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit wählst du in der Kooperationsvereinbarung eine der folgenden Optionen:
- Maximal 89 Tage pro Jahr – Du bleibst bis zu 89 Tage pro Jahr in deiner Wohnung.
- Unbegrenzte Eigenutzung – Du nutzt deine Wohnung so oft, wie du möchtest.
- Vollständige Vermietung – Du stellst deine Wohnung vollständig zur Vermietung zur Verfügung.
Diese Wahl wird in der Kooperationsvereinbarung festgehalten, die wir zu Beginn unserer Zusammenarbeit an die Gemeinde senden. Zudem sind wir verpflichtet, ein jährliches Nachtregister vorzulegen, in dem vermerkt ist, wie oft du selbst in deiner Wohnung übernachtet hast. Die Gemeinde nutzt diese Daten, um die richtige Steuer zu erheben.
Welche Steuer zahlst du?
- Weniger als 89 Nächte pro Jahr? Je nach Gemeinde zahlst du entweder eine Touristensteuer oder gar keine Steuer.
- Mehr als 89 Nächte pro Jahr? Du zahlst eine Pendlersteuer an die lokale Regierung.