Muss ich für Eigennutzung Steuern zahlen?

Als Eigentümer dürfen Sie sich zu Urlaubszwecken ohne Einschränkung in Ihrer Unterkunft aufhalten. Um die korrekte Steuer zu erheben, möchte die Gemeinde, in der sich Ihre Unterkunft befindet, jedoch wissen, ob Sie diese voraussichtlich mehr oder weniger als 89 Tage nutzen werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Wenn Sie Ihre Unterkunft während mehr als 89 Tagen nutzen, wird von der Gemeinde eine Pendlerpauschale (forensenbelasting) erhoben.
2) Wenn Sie sich weniger als 89 Tage in der Unterkunft aufhalten, wird je nach Gemeinde, in der sich die Unterkunft befindet, entweder eine Kurtaxe oder gar keine Steuer erhoben.

Sie geben die auf Sie zutreffende Möglichkeit im Vermietungsauftrag an. Zu Beginn unserer Zusammenarbeit senden wir den Vermietungsauftrag an die örtliche Gemeinde. Wir sind auch verpflichtet, ein jährliches Übernachtungsregister zu erstellen, aus dem hervorgeht, wie viele Nächte Sie die Wohnung selbst genutzt haben.

Diese Informationen ermöglichen der Gemeinde eine korrekte Erhebung der Steuern.