Darf ich meine Unterkunft an Familienmitglieder und Bekannte vermieten?

Ihre Ferienwohnung gehört immer noch Ihnen. Es ist absolut verständlich, dass Sie dort einen gemeinsamen Urlaub mit Familienmitgliedern und/oder Freunden verbringen möchten! In diesem Fall gibt zwei Möglichkeiten:

Eigentümerbuchung
Eine Eigentümerbuchung gilt für Sie selbst und Familienmitglieder ersten Grades, also Partner:in, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegertöchter und -söhne. Auch Stiefkinder und adoptierte Kinder oder Stiefeltern zählen als Familienmitglieder ersten Grades.

Bei einer Eigentümerbuchung bezahlen Sie lediglich den Selbstkostenpreis der von Welcome in erbrachten Dienstleistungen. Bei einem Komplettservice geht es also um die Reinigung und Bettwäsche. Welcome in berechnet somit keine Provision bei Eigentümerbuchungen, da Welcome in für solche Buchungen auch keine Gästeservices anbietet, wie z. B. begleitetes Einchecken oder einen rund um die Uhr verfügbaren Notfalldienst. 

Aktions-Link

Für Familienmitglieder zweiten und dritten Grades und Freunde oder Freundinnen können Sie den Aktions-Link verwenden. Über diesen Link können sie Ihre Unterkunft einfach buchen. Unser Buchungssystem erkennt, dass diese Buchung über Sie eingeht und erhält dann den Status „über den Eigentümer“ (siehe weitere Erläuterungen unter „Eigentümer-Anmeldung“). Bei jeder über den Aktions-Link durchgeführten Buchung erhalten Sie 5 % Rabatt auf unsere Provision. Welcome in erbringt bei einer Buchung über den Aktions-Link alle üblichen Dienstleistungen, z. B. begleitetes Einchecken und einen rund um die Uhr verfügbaren Notfalldienst.