Ab 2025 verlangen wir keine Kaution mehr, sondern arbeiten mit einem Schadensfonds. Anstelle einer Kaution zahlen Gäste einen festen Betrag von €1,73 zzgl. MwSt. pro Nacht und Unterkunft. Dieser Betrag wird verwendet, um mögliche Schäden durch Gäste abzudecken.
Warum diese Änderung?
Manchmal ist es schwierig nachzuweisen, dass ein Schaden von einem bestimmten Gast verursacht wurde. Mit dem Schadensfonds vermeiden wir Diskussionen und negative Bewertungen, während der Schaden dennoch erstattet wird.
Wie läuft die Schadensabwicklung ab? Haben Sie ein Vermietungsservice-Paket?
- Sie sind selbst für die Abwicklung von Schäden mit Ihren Gästen verantwortlich.
- Sie stellen die Kosten direkt dem Gast in Rechnung.
- Da Sie selbst Reinigung und Verwaltung übernehmen, haben wir keinen Einblick in den Zustand Ihrer Unterkunft.
- Gut zu wissen: Wenn Sie nachweisen können, dass der Schaden durch einen Gast verursacht wurde, können Sie die Kosten dennoch über den Schadensfonds von uns zurückfordern.
Haben Sie ein Fullservice-Paket?
- Wir übernehmen die vollständige Schadensabwicklung.
- Sie müssen nichts selbst organisieren; wir sorgen für eine korrekte Abwicklung und Erstattung.
Möchten Sie mehr über den Schadensfonds und seine Funktionsweise erfahren? Lesen Sie hier die ausführliche Erklärung.
Schadensregelung
Ups...ein Ball durchs Fenster. Ein Gartenstuhl, durch den der Gast durchfällt. Oder eine Tür, die abbricht. Das passiert jedem. Meistens geschieht dies nicht absichtlich, ist aber ärgerlich. Als Eigentümer oder Verwalter müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen. Wir übernehmen die Verwaltung und Vermietung Ihres Ferienhauses. Welcome in steht für ihre Gäste ein. Auf Grundlage gegenseitigen Vertrauens bearbeiten wir Schäden korrekt. Hierfür wurden Richtlinien aufgestellt, die Sie in dieser Regelung nachlesen:
Was beinhaltet die Schadensregelung?
Die Erhebung einer Kaution ist nicht vollständig absichernd oder sorgenfrei. Daher verwendet Welcome in eine Schadensregelung. So vermieten Sie sorgenfrei, und wir regeln mögliche Schäden für Sie.
Welcome in garantiert bis zu € 2.500,- pro Buchung
- Gäste zahlen einen Schadensrisiko-Aufschlag
- Eigentümer zahlen keine zusätzlichen Kosten
Wie sieht der Prozess aus?
1 | Wir stellen den Schaden an oder in Ihrer Ferienwohnung fest. Spätestens 48 Stunden nach Abreise der Gäste melden wir den Schaden dem Gast und ggf. Ihnen. Dies geschieht schriftlich, ggf. mit Fotos. Eventuell bitten wir Sie, eine Rechnung oder ein vergleichbares Dokument zur Schadenbehebung vorzulegen.
2 | Wir fordern den Gast auf, innerhalb von fünf Werktagen die Haftung für den Schaden anzuerkennen.
3 | Nachdem die Höhe des Schadensbetrags festgelegt wurde, fordern wir diesen vom Gast zurück.
4 | Erkennt der Gast den Schaden nicht an? Dann sprechen wir mit Ihnen als Eigentümer über den Sachverhalt.
5 | Welcome in repariert den Schaden oder erteilt den Auftrag hierfür.
Was ist abgedeckt?
- Es gilt nur Deckung für Mieter von Welcome in
- Deckung besteht für Schäden an Gebäuden, Inventar oder Gegenständen, die den Mietern zur Verfügung gestellt wurden.
- Schäden bis zu € 2.500,- werden erstattet, sofern keine Versicherung hierfür Deckung bietet.
- Abnutzungsspuren, die während der Vermietung entstehen, gelten nicht als Schaden.
Was wird erstattet?
- Die Schadensregelung wird bis maximal € 2.500,- pro Buchung erstattet.
- Schäden bis € 20,- werden nicht bearbeitet.
- Ist der Schaden höher als die festgelegten € 2.500,-, decken wir maximal € 2.500,-.
- Es wird der Reparaturwert bei Gebäuden oder der Zeitwert bei Inventar ausgezahlt. Dabei wird mindestens 20% des Neuwerts erstattet. Für das Inventar gelten folgende Abschreibungsfristen:
| Artikel | Betrag | Abschreibungsfrist |
| Möbel (z. B. Sofa, Tische, Stühle) | < € 500,- | 5 Jahre |
| > € 500,- | 8 Jahre | |
| Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschine, Staubsauger, Kaffeemaschine) | < € 500,- | 4 Jahre |
| > € 500,- | 5 Jahre | |
| Elektrische Geräte (z. B. Fernseher, Computer, Audio-Geräte) | < € 300,- | 3 Jahre |
| > € 300,- | 4 Jahre | |
| Außenbereich (z. B. Fahrräder, Gartenstuhl, Grill) | < € 500,- | 2 Jahre |
| > € 500,- | 4 Jahre | |
| Sonstiges (z. B. Böden, Vorhänge) | Von Welcome in festgelegt |
Welcome in:
- Stellt selbst den Schaden fest
- Legt die Höhe der Auszahlung fest oder weicht in besonderen Fällen von den festgelegten Abschreibungsfristen ab
- Fordert die Versicherung des Gastes oder erstattet den Schaden anderweitig vom Gast
- Kann einen Eigentümer oder Verwalter ohne Angabe von Gründen von der Schadensregelung ausschließen oder eine Auszahlung verweigern, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht
- Kann den Eigentümer oder Verwalter verpflichten, im Falle von Vandalismus Anzeige zu erstatten
- Kann bereits ausgezahlte Schäden zurückfordern, wenn eine Versicherung doch Deckung bietet und der Eigentümer oder Verwalter als Begünstigter ausgezahlt wurde
- Kann diese Regelung einseitig ändern
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen oder Anmerkungen können Sie sich an die Kollegen des Eigentümerservices wenden. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür.