Mietgarantie

Zögern Sie noch, zu Welcome in zu wechseln? Vielleicht gibt Ihnen unsere "Mietgarantie" einen zusätzlichen Anstoß!

Was bedeutet die Mietgarantie?

Wir sind von unserem Vermietungskonzept so überzeugt, dass wir Ihnen für das erste Jahr unserer Zusammenarbeit eine Rückgabegarantie versprechen. Wir gehen davon aus, dass wir während der Garantiezeit mehr Brutto-Mietumsatz für Sie erzielen können als in den 12 Monaten vor der Zusammenarbeit. Sind Sie nach einem Jahr nicht überzeugt? Dann erhalten Sie von uns die volle Provision zurück. So einfach ist das!

Für wen ist die Vermietungsgarantie gedacht?

  • Eigentümer, die selbst vermieten, aber ihre Sorgen loswerden und/oder ihre Rendite erhöhen wollen;
  • Eigentümer, die mit einer anderen Vermietungsagentur vermieten, aber mit deren Dienstleistungen oder den bereits erzielten Erträgen unzufrieden sind.

Die Regeln des Spiels:

Garantiezeit: Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Sie beginnt 3 Monate nach Inbetriebnahme Ihrer Immobilie. Die ersten drei Monate werden genutzt, um Ihr Objekt bei den Reiseveranstaltern zu implementieren und die Ergebnisse und das Ranking in den Suchmaschinen zu optimieren. Die Garantiezeit läuft automatisch ab.

Vergleichszeitraum: Für den Vergleich verwenden wir genau die gleichen Daten, die ein Jahr vor dem Garantiezeitraum lagen.

Zu vergleichender Umsatz: Der zu vergleichende Umsatz ist der Bruttomietumsatz (ohne MwSt.).

Vertragslaufzeit: Der Erstvertrag hat eine Laufzeit von 15 Monaten. Sind Sie zufrieden? Dann geht der Vertrag stillschweigend weiter. Wenn Sie nicht überzeugt sind, haben Sie eine zweimonatige Kündigungsfrist.

Nachweis: Vermieten Sie selbst? Wir bitten Sie um eine Kopie Ihrer Einkommenssteuererklärung für denselben Zeitraum, der ein Jahr vor dem Garantiezeitraum liegt. Vermietet eine andere Organisation an Sie? Dann bitten wir Sie um die Vorlage von Mietabrechnungen für denselben Zeitraum, ein Jahr vor Ablauf der Garantiezeit.

Am Ende des Garantiezeitraums, wenn wir die Abrechnung oder die Gutschrift vornehmen, müssen die oben genannten Angaben durch eine Einkommensteuererklärung oder einen Jahresabschluss bestätigt werden.

Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf der Garantiezeit. Dies geschieht einmal pro Quartal. Dies sind der 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober.

Gutschrift: Wenn wir die angestrebte Rendite nicht erzielen konnten, wird Ihnen der Provisionsbetrag (ohne sonstige Kosten wie monatliche Beiträge und Verwaltungskosten) der Garantiezeit zurückerstattet.

Verfügbarkeit der Wohnung: Die Mietgarantie gilt nur, wenn Ihre Wohnung während der Garantiezeit vollständig verfügbar ist (Eigennutzung eingeschlossen).

Krise: Im Falle einer nationalen und/oder lokalen Krise (z. B. Corona) erlischt die Garantieregelung.